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Letzte Chance – nur noch bis 28.2.2021 den Fördertopf nutzen!

Die aws Investitionsprämie kann von allen Unternehmen (auch unternehmerisch tätige Vereine) in Anspruch genommen werden, die über einen Sitz/ eine Betriebsstätte in Österreich verfügen und rechtmäßig im eigenen Namen betrieben werden. Gefördert werden materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen. Hierbei ist zu beachten, dass auch gebrauchte Maschinen und E-Fahrzeuge als Neuinvestition gelten.

Grundsätzlich gibt es 7% Prämie für selbstfahrende Arbeitsmaschinen ab Abgasstufe 5, sowie für Beregnungsanlagen und ganze 14% Prämie für Investitionen im Bereich Ökologisierung und Digitalisierung. Das betrifft Maschinen wie den neuen Aufsitz-Grünsmäher eTriflex der Serie Greensmaster von Toro, den Workman GTX Elektro oder auch neue oder gebrauchte E-Cars/Ico Cars, moderne Beregnungssteuerungen sowie Robotermäher der Marken Cramer und Greenworks.

Die Richtlinien – was kann gefördert werden?

  • Förderantrag Untergrenze EUR 5.000,-/ Obergrenze EUR 50 Mio. ohne USt.
  • Zwischen 01.09.2020 und 28.02.2021 bei der AWS beantragen und bis zum 31.05.2021 den ersten Schritt in Richtung Kauf setzen.
    (Bestellung, Lieferung, Beginn Leistung, Anzahlung, Zahlung, Rg., Abschluss KV, Baubeginn).
  • Förderungsfähige Neuinvestitionen beinhalten auch gebrauchte Güter aber gelten NICHT für leasingfinanzierte Investitionen außer die Leasinginvestition wird im Anlagevermögen aktiviert.

*Stand Jänner 2021: Wir übernehmen keine Gewähr für Akutalität, Richtigkeit und Vollständigkeit hinsichtlich der Informationen zur aws Investitionsprämie. Der Förderungsnehmer muss die Förderbarkeit der Investition selbstständig bei der aws prüfen und den Förderantrag bei der aws einreichen.

Weitere Informationen auf der aws Website & hier können Sie den >>Antrag<< stellen.

 

 

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